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Vorraussetzungen für die Teilnahme an IPZV-Trainerkursen
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Trainer A: - IPZV- Mitgliedschaft - Vollendung 24. Lebensjahr - IPZV- Trainer B mit mindestens 3-jähriger Tätigkeit - Nachweis eines absolvierten „Erste-Hilfe-Kurses“ (nicht älter als 3 Jahre) - Vorlage eines aktuellen polizeilichen Führungszeugnisses - Lebenslauf mit besonderer Berücksichtigung des reiterlichen Werdegangs Trainer B: - IPZV-Mitgliedschaft - Vollendung 18. Lebensjahr - IPZV- Trainer C mit mindestens halbjähriger Tätigkeit - IPZV Reitabzeichen gold - Nachweis eines absolvierten „Erste-Hilfe-Kurses“ (nicht älter als 3 Jahre) |
- Vorlage eines aktuellen polizeilichen Führungszeugnisses - Lebenslauf mit besonderer Berücksichtigung des reiterlichen Werdegangs - Praktikumsbericht Trainer C: - IPZV- Mitgliedschaft - Vollendung 18. Lebensjahr - IPZV Reitabzeichen silber - Prüfung nach Einführungskurs „Islandpferde halten und reiten“ (Sachkundeprüfung) bestanden - Nachweis eines absolvierten „Erste-Hilfe-Kurses“ (nicht älter als 3 Jahre) - Vorlage eines aktuellen polizeilichen Führungszeugnisses - Lebenslauf mit besonderer Berücksichtigung des reiterlichen Werdegangs |